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Halber Gulden

Halbstück des Guldens, das aber nie in so großen Mengen ausgeprägt wurde wie das ganze Guldenstück. Mit dem Beitritt des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg zum Zinnaischen Münzvertrag Kurbrandenburgs und Kursachsen einigten sich besagte Länder auf die Ausprägung eines Zweidritteltalers, der als Gulden bezeichnet wurde, und auf die Ausprägung seines Halbstücks, das die Wertangabe 1/3 (Taler) trug. Auch nach dem etwas leichteren Leipziger Münzfuß (1690) blieb diese Wertrelation bestehen. Nach dem Konventionsfuß (1753) Bayerns und Österreichs galt der halbe (Konventions-) Gulden 1/4-Taler. Der halbe Gulden des Münzvereins süddeutscher Staaten von 1837 galt 2/7 dieses Talers, nun mit der Wertangabe 1/2 Gulden versehen.

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