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Nachprägung

Der Begriff bezeichnet die von Berechtigten zeitlich später geprägten Münzen früherer Münzeditionen, meist mit Hilfe der frühen Originalstempel oder möglichst exakt nachgearbeiteter Stempel. Charakteristisch für die Nachprägung ist die Absicht, die ursprüngliche Münze möglichst genau zu kopieren. Berechtigt, frühere Münzen später noch einmal zu prägen, sind die Münzherren der Originalprägungen bzw. deren Nachfolger. So gibt es von Ungarn offizielle Nachprägungen von goldenen 10-, 20- und 100 Korona-Stücken (viele 1966/67 und seit 1974) der Kronenwährung vor und während des 1. Weltkriegs. Sie wurden speziell für Sammlerzwecke geprägt. Wenn die Münzen nicht mit originalen Stempeln geprägt wurden und als Nachahmung ehemaliger Kurs-, Gedenk-, oder Handelsmünzen kenntlich sind, werden sie im Sprachgebrauch meist als Neuprägung bezeichnet. Dies ist der Fall bei österreichischen Neuprägungen der Kronenwährung oder des Maria-Theresien-Talers. In Deutschland sind Nach- oder Neuprägungen grundsätzlich gesetzlich verboten. Bei Prägungen mit noch vorhandenen Originalstempeln wird von Neuabschlägen gesprochen. Darunter zählen u.a. die russischen Novodely.

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