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Quadratzwanziger

Bezeichnung der nach dem Konventionsfuß geprägten 20-Kreuzer-Stücke, die als auffälliges Element des Münzbildes ein auf der Spitze stehendes (um 90° gedrehtes) Quadrat aufweisen. Die Verwendung des Quadrats war nach der Konvention von 1753 eigentlich den halben Konventionsgulden zu 30 Kreuzern vorbehalten. Trotzdem setzten einige süddeutsche Münzstände (u.a. Kurfürstentum Bayern, Württemberg und Nürnberg) das trapezförmige Quadrat auf ihre 20-Kreuzer-Stücke. Wegen der Verwechslungsgefahr verbot Österreich wiederholt den Umlauf der Quadratzwanziger.

© Münzenversandhaus Reppa GmbH












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